Aktuelles
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Die Jahreshauptversammlung des Jahres 2021 muss leider aufgrund der aktuellen Coronakrise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wir werden Ihnen den neuen Termin rechtzeitig bekanntgeben.
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Seit dem 15.August 2019 verstärkt sich das WBV-Team um einen weiteren Mitarbeiter. Der gelernte Forstwirt Matthias Kromer bereichert die umfangreichen Angebote der WBV an die Waldbesitzer um weitere wichtige Arbeitsbereiche. Herr Kromer, der sein Handwerk im Gräflichen Arco-Zinneberg`schen Forstamt Moos gelernt hat, wird sich vor allem um praktische Tätigkeiten, die rund um die Waldbewirtschaftung anfallen, kümmern.

Er steht den Mitgliedern unserer WBV kostengünstig für Tätigkeiten rund um die Jungbestandspflege, Pflanzungen, Kulturpflege, und Wertastung zur Verfügung. Er kann auch unterstützend beim Holzeinschlag tätig werden. Diese Hilfeleistungen werden auf dem freien Markt kaum mehr angeboten.
Somit können wir als eine der ersten WBV`en unseren Mitgliedern derartige Dienstleistungen, die in diesen Zeiten des Umbruchs und der aufgrund der Borkenkäferkatastrophe sich verändernden Waldwirtschaft immer wichtiger werden, anbieten. Herr Kromer wird sich auch um die Waldpflegeverträge kümmern, denen wir nun in vollem Umfang gerecht werden können. Auch für Holzübernahmen wird der Forstwirt unseren Förstern im Außendienst zur Verfügung stehen.
Sollten Sie Hilfe bei der Waldarbeit benötigen oder Pflegemaßnahmen in Ihren Beständen durchführen wollen ( auch Zaunbau, Pflanzung etc. ), melden Sie sich gerne in der Geschäftstelle.
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Am 27. Juni teilte Frau Forstministerin Michaela Kaniber den bayerischen Waldbesitzern die erfreuliche Nachricht mit, dass die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung nun mit bis zu 12 Euro pro Festmeter (FM) gefördert werden kann. Die Untere Forstbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster will nun den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern im Landkreis erörtern, unter welchen Voraussetzungen der Fördersatz von 12 Euro je Festmeter beantragt werden kann.
Um Probleme oder Missverständnisse bei der Antragstellung und Abwicklung der Förderung zu vermeiden, ist es grundsätzlich notwendig, die zuständige staatliche Revierleiterin bzw. den zuständigen staatlichen Revierleiter so früh wie möglich über die bevorstehende Antragstellung zu informieren. Sollte wegen aktuellem Borkenkäferbefall ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor der Antragstellung notwendig sein (Gefahr im Verzug), ist der Antrag während der noch laufenden Maßnahme umgehend nachzuholen. Bitte beachten Sie hier, dass eine Antragstellung nach dem Abschluss der Maßnahmen nicht möglich ist.
Gefördert werden insektizidfreie Bekämpfungsmaßnahmen, das heißt entweder Entrindung, Häckseln bzw. Mulchen oder die Zwischenlagerung von Schadholz auf einem geeigneten Lagerplatz, welcher mindestens 500 Meter vom nächstgelegenen Fichtenbestand entfernt liegen muss (eine der drei Maßnahmen). Die Fördervoraussetzungen bei den Bekämpfungsmaßnahmen sind:
- Bei dem Holzanfall muss es sich um gebrochenes (z. B. Schneebruch), geworfenes, oder bereits vom Borkenkäfer befallenes Holz handeln.
- Der Borkenkäfer darf aus dem Schadholz noch nicht ausgeflogen sein (Entwicklungsdauer ca. 6 Wochen).
- Die Bekämpfung muss waldschutzwirksam sein, das heißt effektiv und möglichst zügig erfolgen.
- Die angefallene Holzmenge muss nachgewiesen werden (z. B. über Klupplisten, Maschineneinsatzstunden o. ä.) und eindeutig dem Waldbesitzer zuordenbar sein. Eine Kennzeichnung durch den Antragsteller ist sinnvoll.
- Das Holz muss ca. 14 Tage (zu Kontrollzwecken) am Lagerplatz verbleiben. Ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig ( = insektizidfreie Bekämpfung).
Die von Frau Forstministerin Michaela Kaniber mitgeteilten 12 Euro je Festmeter ergeben sich dabei folgendermaßen:
Die betroffene Waldbesitzerinnen bzw. der betroffene Waldbesitzer erhält 5 Euro pro Festmeter für die insektizidfreie Bekämpfungsmaßnahmen (Entrindung, Häckseln bzw. Mulchen oder Zwischenlagerung) und 5 Euro pro Festmeter für die Organisation der Borkenkäferbekämpfung und die vorbereitenden Maßnahmen. Die Kombination aus insektizidfreier Bekämpfung und den notwendigen vorbereitenden Maßnahmen ergeben also 10 Euro je Festmeter Schadholz. Zusätzlich wird die Aufarbeitung des Kronenmaterials analog bezuschusst. Die Menge des Kronenmaterials wird dabei pauschal mit 20 % vom angefallenen Stammholz hergeleitet.
Um Ihnen die Herleitung des Fördersatzes von 12 Euro pro Festmeter Schadholz zu verdeutlichen, beachten Sie bitte folgendes Beispiel: In Ihrem Wald stehen 100 Festmeter mit Borkenkäfer befallenem Holz. Zu den 100 Festmetern Stammholz kommen 20 Festmeter (20 %) befallenes Kronenmaterial.
100 FM Stammholz verbracht auf ein Zwischenlager mit je 5 €/FM = 500 €
20 FM Aufarbeitung Kronenmaterial (Häckseln, Mulchen) mit je 5 €/FM = 100 €
120 FM für die Organisation der Borkenkäferbekämpfung mit je 5 €/FM = 600 €
Fördersumme bezogen auf 100 FM Stammholzanfall = 1200 € also 12 €/FM
Die rechtlich vorgeschriebene Bagatellgrenze für die Antragstellung ist 250 Euro. Daraus ergibt sich eine „Mindestmenge“ von 21 Festmetern Schadholz. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich bei der Verwertung des Stammholzes und der Aufarbeitung des Kronenmaterials der Fördersatz von 12 Euro je Festmeter beantragt werden kann. Zwischengelagertes Holz darf im Anschluss der Lagerung auch als Brennholz verwendet werden.
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die für Sie zuständige Revierleiterin bzw. den für Sie zuständigen Revierleiter.
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Seit dem 01.03.2019 befindet sich die Geschäftsstelle der WBV im eigenen Haus in Holzkirchen/Ortenburg.
Die neue Anschrift lautet:
Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.V.
Gallaberg 1
94496 Holzkirchen
Tel.: 08542/89840-0
Fax: 08542/89840-29