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Aktuelles

Großer Brauner Rüsselkäfer Schaden und Bekämpfung

Details
Erstellt: 12. April 2019

Großer Brauner Rüsselkäfer - Schaden und Bekämpfung

In den letzten Wochen haben sich vermehrt Waldbesitzer in der Geschäftsstelle gemeldet, die Schäden an Ihren bis dato einwandfreien Nadelholzkulturen feststellten. Dabei handelt es sich um Fraßschäden des Großen Braunen Rüsselkäfers ( Hylobius abietis ). Bisher wurden die Jungpflanzen in der Baumschule in Pflanzenschutzmittel getaucht. Dies ist aus arbeitschutzrechtlichen Gründen ab jetzt nicht mehr möglich!

Lebensweise und Schaden

Der Große Braune Rüsselkäfer bewegt sich vor allem im Mai fliegend, in der übrigen Zeit träge laufend. Die Eier werden während der gesamten Vegetationsperiode, die von Mai bis September stattfindet, an Baumstümpfen abgelegt. Die daraus entstehenden Larven entwickeln sich im Bast der toten Stöcke, bzw. deren Wurzeln. Die Entwicklungsdauer vom Ei bis zum fertigen Käfer beträgt etwa 1 - 2 Jahre. Die Lebensdauer des Käfers etwa 2 - 3 Jahre. Ausschließlich der voll entwickelte Käfer verursacht die Fraßschäden. Er frisst das ganze Jahr über an der Rinde vor allem von Jungpflanzen. Besonders gefährdet sind demnach Aufforstungen mit Nadelgehölzen oder  deren Naturverjüngung. Wird dabei die Rinde auf großer Fläche zerstört oder geringelt, sterben die Pflanzen schnell ab. Der Höhepunkt der Fraßaktivität ist meist im Mai und Juni zu beobachten. Aber auch in den Folgemonaten bis September ist der Käfer aktiv. Betroffen sind alle Arten von Nadelgehölzen, er bevorzugt in gemischten beständen Fichte, Kiefer, Lärche und Douglasie. Der größte Schaden entsteht aber bei Reinaufforstungen mit Fichte. Ein Plus an Widerstandsfähigkeit ist bei Naturverjüngung zu beobachten. Eine massenhafte Vermehrung des Schädlings ist eben aufgrund seiner Fraßgewohnheiten nach größeren Schadensereignissen wie Sturm oder Schneebruch, bzw. Kahlschlägen nach Borkenkäferkalamität zu befürchten.

Maßnahmen zur Bekämpfung

1. Schlagruhe

Aufforstung von Kahlflächen erst nach 3 - 4 Jahren, da nach diesem Zeitraum kein bruttaugliches Material vorhanden ist. Ein natürlicher Rückgang der Rüsselkäferpopulation ist die Folge. Der Zeitraum verlängert sich, sollten in dieser Zeit weitere Bäume im Bereich absterben oder gefällt werden!

Vorteil: keine Kosten

Nachteile: Produktionsausfall; Bei zu früher Wiederaufforstung können trotzdem Schäden auftreten; Verunkrautung der Fläche

2. Fangrinden

Voll im saft stehende Rindenteile ( ca. 20X30 cm) werden Bast auf Bast gefaltet und mit Steinen beschwert auf die Fläche gelegt; diese Rinden sind für den Käfer attraktiver als Jungpflanzen; ca. 6 - 10 Fangrinden pro Hektar, angepasst an den Populationsdruck;

Arbeitsweise: Entfernen der Bodenvegetation , Beschweren der Rinde mit Steinen, Markieren mit Pflock wg. Wiederauffinden, Wöchentliche Kontrolle der Rindenteile am besten morgens, da die Käfer bei Kälte träge sind; Entfernen der Käfer; Eine Begiftung der Rindenteile ist möglich;

Fangrinden sind 2 - 4 Wochen lang fängisch; bei hohen Fangzahlen sollte zweite Aktion gestartet werden;

Vorteile: höhere Attraktivität als Forstpflanzen; im Fall von unbegifteten Fangrinden, kein giftiger Wirkstoff

Nachteile: relativ hoher Arbeitsaufwand; im Fall von begifteten Fangrinden, giftiger Wirkstoff

3. Chemische Bekämpfung

Jungpflanzen werden vor dem Setzen in ein zulässiges Pflanzenschutzmittel getaucht, über dem Tauchfass übergossen oder nach dem Setzen besprüht.

Vorteile: Tauchverfahren ist kostengünstig ( nur wenn nicht durch Erde verunreinigt!), Mittel wirksam auch gegen andere mögliche Schädlinge ( Kupferstecher)

Nachteile: Spritzverfahren ist teuer; Käfer sterben erst durch Fraß an Pflanzen ab, bei hohem Befallsdruck trotzdem Ausfälle; Wirkstoffe der Mittel sind giftig

 Merkblatt LWF "Großer Brauner Rüsselkäfer"

Längenaushaltung Stammholz: Maximal 19 m

Details
Erstellt: 12. April 2019

Ab sofort kann Stammholz nur noch bis zu einer Länge von 19 m ausgehalten werden. Biite beachten!!

Jahreshauptversammlung 2019 Freitag, 05.04.2019 Straubinger Wirt in Atzing

Details
Erstellt: 04. April 2019

                                         Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.V.

                                       Gallaberg 1, 94496 Holzkirchen/Ortenburg

     Tel.: 08542/89840-0, Fax 08542/89840-29, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.       

Einladung  

Die Vorstandschaft der Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.V. lädt Sie hiermit zur

diesjährigen Jahreshauptversammlung recht herzlich ein.

Die Versammlung findet statt am:

Freitag, den 05.April 2019 um 19 Uhr

im Gasthof „Straubinger Wirt“ in Atzing bei Beutelsbach

Tagesordnung:

  • Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden August Hasreiter
  • Grußworte der Ehrengäste
  • Bericht der Geschäftsführung
  • Kassenbericht
  • Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft
  • Satzungsänderung
  • Neuwahl der Vorstandschaft
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Kurzreferat FD Josef Kiefl „Das forstliche Jahr: Rückschau 2018/ Ausblick 2019
  • Wünsche und Anträge

Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

                 Mit freundlichen Grüßen, August Hasreiter 1. Vorsitzender

Neue Telefonnummer und Adresse der Geschäftstelle ab 01.03.2019

Details
Erstellt: 21. Februar 2019

Ab dem 01.03.2019 ist der Sitz der Geschäftsstelle in Gallaberg 1, 94496 Holzkirchen.

Tel.: 08542/89840-0

Fax: 08542/89840-29

Neue Sprechzeiten Geschäftsstelle

Details
Erstellt: 14. September 2018

Sprechzeiten Geschäftsstelle

Seit März 2019 gelten für die neue Geschäftsstelle der WBV folgende Sprechzeiten:

Montag und Mittwoch   8:00h  - 12:00h

Donnerstag                       12:00 Uhr - 16:00Uhr

Sie können uns aber jederzeit ein Fax  08542/8984029 oder eine Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. Wir bearbeiten Ihr Anliegen dann schnellstmöglich! 

 

 

 

 

  1. Finanzielle Förderung zur Borkenkäferbekämpfung
  2. Informationen zur Kalamitätsnutzung

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Aktuell

  • Waldbesitzende als Jagdgenossen – Das sollten Waldbesitzende über Wald & Wild wissen!
  • Seminarreihe für Waldbesitzende - Bildungsprogramm Wald 2026
  • Jahreshauptversammlung und Neuwahl der Vorstandschaft

Dienstleistungen

  • Holzeinschlag
  • Holzverkauf
  • Pflanzung und Pflege
  • Forstpflanzenverkauf
  • Waldpflegeverträge


Geschäftsstelle
Gallaberg 1
94496 Holzkirchen


Büro Tel:  08542/8984-00

Handy Geschäftsführer: 0170/2140732

Handy Försterin Rehmund: 0160/8311300

Fax: 08542/89840-29

Email: wbv.vofgri@t-online.de

 

Sprechzeiten Geschäftsstelle
Montags bis Mittwochs 8:00h - 12:00h
Donnerstags 12:00h - 16:00h

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