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Ein Hoffnungsschimmer - weiterführende Erleichterungen bei der nationalen Anwendung der EUDR möglich
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Von der AGDW - Die Waldeigentümer, erreichten uns verhalten positive Nachrichten vom 18.Nationalen Stakeholder-Forum des BMLEH zur EUDR:
Im Mittelpunkt standen weiterführende Erleichterungen bei der nationalen Anwendung der EUDR. Grundlage hierfür ist der Prüfvorbehalt der Bundesregierung zum Entwurf des Implementierungsrechtsaktes zum EU-Informationssystem der Europäischen Kommission vom 21. Mai 2026.
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Punkte gegenüber der Europäischen Kommission eingefordert:
1. Angabe der Betriebsadresse in der einfachen Erklärung
Für die einmalige Abgabe einer einfachen Erklärung soll künftig die Angabe der Betriebs- bzw. Wohnadresse in Verbindung mit einer Identifikationsnummer (beispielsweise Steuernummer oder Personalausweisnummer) ausreichend sein. Die entsprechende Identifikationsnummer wird zugleich für die Registrierung im EU-Informationssystem benötigt. Die Angabe von Geodaten ist somit nicht mehr erforderlich!
2. Vereinfachung für Forstbetriebsgemeinschaften
Nach Bundeswaldgesetz (BWaldG) anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften sollen für ihre gesamte Mitgliedsfläche eine einmalige einfache Erklärung im EU-Informationssystem hinterlegen können, sofern eine Andienungspflicht besteht. Diese ist bereits Voraussetzung für die Anerkennung von Forstbetriebsgemeinschaften nach § 18 Nr. 3 Buchstabe e BWaldG. Damit können anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften als Marktteilnehmer im Sinne der EUDR auftreten.
Das BMLEH hat in der gestrigen Sitzung darüber informiert, dass die Europäische Kommission diese beiden Punkte gegenüber dem Ministerium ausdrücklich für die nationale Anwendung bestätigt hat. Darüber hinaus gelten die weiteren Bestimmungen der EUDR-Änderungsverodnung vom 19. Dezember 2025.
Für diese Erleichterungen hatte sich die AGDW bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des sogenannten „EUDR-Vereinfachungspakets“ der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2026 intensiv eingesetzt (s. Mail vom 06. Mai 2026).
Zur Umsetzung wurde angekündigt, dass sowohl der Entwurf des nationalen Durchführungsgesetzes zur EUDR überarbeitet als auch eine Verwaltungsvorschrift für die Länder erarbeitet wird, um eine einheitliche Anwendung der EUDR in den Bundesländern sicherzustellen. Die genannten Erleichterungen sollen dort entsprechend berücksichtigt werden.
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Rückblick auf unsere Jahreshauptversammlung 2026
Liebe Mitglieder,
am 15. Mai 2026 kamen wir im Gasthof Straubinger Wirt in Atzing zu unserer Jahreshauptversammlung zusammen. Neben den Berichten zum
Geschäftsjahr 2025 stand diesmal ein großer Wechsel im Mittelpunkt: Nach 17 Jahren als unser 1. Vorsitzender hat sich August Hasreiter von der Spitze der WBV verabschiedet. Wir bedanken uns herzlich bei ihm und den scheidenden Vorstandsmitgliedern Frau Weinholzer, Herrn
Wasmeier, Herrn Fischl, Herrn Zwicklbauer und Herrn Knabl.
Geschäfts- und Kassenbericht 2025
Geschäftsführer Gerhard Benra legte die aktuellen Zahlen zum Stichtag 31.12.2025 vor Der anschließende Finanz- und Kassenbericht
wurde von Michael Moser (Berata Pfarrkirchen) präsentiert. Die Entlastung der Vorstandschaft erfolgte mit 84 Ja-Stimmen und einer Enthaltung
(ohne Gegenstimmen).
Unsere neue Vorstandschaft
Unter der Wahlleitung von Stefan Lang (1. Bürgermeister Ortenburg) stimmten die 85 anwesenden Mitglieder per Akklamation
einstimmig für das neue Team an unserer Spitze:
1. Vorstand: Christian Ofenbeck (Vilshofen)
2. Vorstand: Michael Kapfhammer (Windorf)
3. Vorstand: Josef Lorenz (Schmidham)
Beiräte: Maximilian Wilhelm, Josef Zehentner,
Bernhard Habiger, Stefan Heringlehner und Florian
Buchbauer.
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Am Sonntag, den 25.01.2026 findet um 14 Uhr auf dem Rundholzplatz der WBV Reisbach eine Infoveranstaltung zur anstehenden Submission statt. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Führungen, Vorführungen und Verpflegung, für alles ist gesorgt!! Wir sind natürlich auch vor Ort und würden uns über zahlreiches Erscheinen sehr freuen!
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Die Vorstandschaft und das Team der WBV wünschen Ihnen ein Frohes Weihnachtsfest und ein Gutes Neues Jahr!
Gerne sind wir auch im Neuen Jahr wieder für alle Angelegenheiten rund um den Wald für Sie da.
Die Geschäftsstelle ist von Dienstag, den 23.12.2025 bis einschließlich Dienstag, den 06.01.2026 geschlossen. Ab Mittwoch, den 07.01.2026 sind wir wieder zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie da.
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Landwirte und Waldbesitzer können wahrscheinlich aufatmen: Entwaldungsverordnung wieder um ein Jahr verschoben
Dazu eine Pressemitteilung des BMLEH vom 23.09.2025: